Aufruf zur Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens

Aufruf zur Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens im Bereich der Hauptfeuerwehrwache

Bürgerbeteiligung zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens im Bereich der Hauptfeuerwehrwache

Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,

im Zuge der Sanierung der Leipziger Hauptfeuerwache am Goerdelerring wird der dort unterirdisch verlaufende Pleißemühlgraben geöffnet und wieder öffentlich zugänglich. Der Leipziger Stadtrat muss 2018 darüber entscheiden, welchen Verlauf der Pleißemühlgraben künftig nehmen soll.

In diese Entscheidung soll neben planerischen Aspekten auch Ihre Meinung einfließen. Dafür haben wir Sie eingeladen, uns Ihre Meinung zu sagen:
Zwischen dem 30. November 2018 und dem 18. März 2019 konnten Sie in zwei Beteiligungsphasen bewerten, welche Kriterien Ihnen für die Entscheidung über den zukünftigen Verlauf des Pleißemühlgrabens wichtig sind und wie gut die beiden Verlaufsentwürfe diese erfüllen. Zudem haben wir Sie gefragt, für welche Verlaufsvariante – entlang des Goerdelerrings oder im historischen Flussbett hinter der Hauptfeuerwache – Sie sich entscheiden würden.

Das so gewonnene Meinungsbild fließt als eine Grundlage in die Entscheidung des Stadtrates über den zukünftigen Verlauf des Pleißemühlgrabens in diesem Abschnitt ein. Konkrete Bauplanungen beginnen erst nach dieser Festlegung.

Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig

 

Weitere Hintergrundinformationen zur Offenlegung des Pleißemühlgrabens an der Hauptfeuerwache finden Sie unter
www.leipzig.de/pleissemuehlgraben

Weiterführende Informationen zum Thema Pleißemühlgraben finden Sie auch unter
www.neue-ufer.de.

Aktuelle Informationen

Pleißemühlgraben: Ergebnisse der Bürgerbeteiligung liegen vor

Pressemitteilung des Amts für Stadtgrün und Gewässer vom 04.04.2018

Pleißemühlgraben: Zweite Phase der Bürgerbeteiligung gestartet

Pressemitteilung des Amts für Stadtgrün und Gewässer vom 23.02.2018

Pleißemühlgraben: Reges Interesse an der Bürgerbeteiligung

Pressemitteilung des Amts für Stadtgrün und Gewässer vom 25.01.2018